Wir sind uns darüber im Klaren, dass unsere eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter mit ihrer Außenwirkung, durch fachliche und menschliche Kompetenz sowie natürlich auch durch das äußere Erscheinungsbild die unmittelbaren Repräsentanten eines jeweiligen Unternehmens verkörpern.
In diesem Zusammenhang kommt für uns dem Personalwesen (Auswahl- und Einstellungskriterien, Qualifizierung, Weiterbildung, etc.) eine erhebliche Bedeutung zu.
Abgesehen von den für das Objekt individuell zu erfüllenden Qualifikationen werden von allen Sicherheitsmitarbeitern grundsätzlich die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
- Es wird ausschließlich fachlich geschultes und zuverlässiges Personal eingesetzt und durch Objektverantwortliche gesteuert. Es muss sowohl physisch, als auch psychisch in der Lage sein, die gestellten Anforderungen zu erfüllen.
- Alle Mitarbeiter/innen können polizeiliche Führungszeugnisse ohne Eintrag vorweisen.
- Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe bzw. Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a Gewerbeordnung oder Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
- Rechtliche Grundkenntnisse (BGB, Jedermannsrecht, Sonderzugangsrechte etc.)
- Konfliktbewältigung / Deeskalationstraining
- Praxisbezogene Erste Hilfe
- Brandschutzschulung
- PC-Kenntnisse
- Deutsche Sprache in Wort und Schrift